Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Software- und Marketing-Leistungen der Marke GRAVION SOLUTIONS
MarketingUnion GmbH, Daimlerstr. 1, 49716 Meppen – Stand: 7. August 2026
§ 1 Geltungsbereich; Unternehmereigenschaft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform GRAVION SOLUTIONS (Produkte: handwerk+, immobilien+, versicherung+ sowie künftige Produkte der plus-Familie) und die damit verbundenen Marketing-Dienstleistungen zwischen der MarketingUnion GmbH, Daimlerstr. 1, 49716 Meppen (nachfolgend „Anbieterin") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"). Die Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und die Anlage 2 (Nutzungsrichtlinie) sind Bestandteil dieser AGB.
(2) Das Angebot der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, jeweils mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Bestellt eine Person unter wahrheitswidriger Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft, stellt sie die Anbieterin von allen hieraus entstehenden Nachteilen, Ansprüchen und Aufwendungen frei; die Anbieterin kann den Vertrag in diesem Fall mit sofortiger Wirkung beenden.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand; Weiterentwicklung; Beta- und KI-Funktionen
(1) Die Anbieterin erbringt ein einheitliches Leistungspaket, bestehend aus (a) der Bereitstellung der branchenspezifischen SaaS-Plattform des gebuchten Produkts zur Nutzung über das Internet und (b) der Konzeption, Schaltung und laufenden Optimierung von Meta-Werbekampagnen nach § 5. Der Funktionsumfang und die Kapazitäten ergeben sich aus der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Eine bestimmte Umsatz-, Lead- oder Erfolgszusage ist mit den Leistungen nicht verbunden, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
(3) Die Anbieterin entwickelt die Plattform laufend weiter. Sie darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist und die Erreichung des Vertragszwecks sowie die Gesamtfunktionalität des gebuchten Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wird die Gesamtfunktionalität durch eine Änderung wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Änderung außerordentlich mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen; für im Voraus entrichtete Entgelte erhält er in diesem Fall eine anteilige Gutschrift. Weitergehende Ansprüche wegen zumutbarer Änderungen bestehen nicht.
(4) Als „Beta" oder „Testversion" gekennzeichnete Funktionen stellt die Anbieterin freiwillig, jederzeit widerruflich und ohne Verfügbarkeits-, Support- oder Gewährleistungszusage bereit; § 15 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Funktionen mit künstlicher Intelligenz (z. B. automatisch erzeugte Texte oder Auswertungen) erzeugen Ergebnisse maschinell und ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Eingesetzte KI-Dienstleister werden in der Subunternehmerliste nach § 12 Abs. 2 ausgewiesen; ein Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Kundendaten findet nicht statt.
§ 3 Vertragsschluss; Bonitätsprüfung; Sanktionen
(1) Die Darstellung der Produkte auf den Websites der Anbieterin stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Abschluss des Online-Bestellprozesses über den Zahlungsdienstleister Stripe (Klick auf die zahlungspflichtige Bestellschaltfläche) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung der Anbieterin oder der Bereitstellung des Zugangs zustande.
(2) Der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 2). Die Anbieterin ist berechtigt, Bestellungen ohne diese Bestätigung oder bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft abzulehnen oder von Nachweisen abhängig zu machen. Der Kunde reicht seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer auf Anforderung der Anbieterin unverzüglich nach.
(3) Die Anbieterin kann die Annahme einer Bestellung – insbesondere bei Laufzeiten ab 24 Monaten mit monatlicher Zahlweise – von einer positiven Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei abhängig machen oder bei negativer Auskunft Vorkasse verlangen bzw. auf eine individuelle Vereinbarung verweisen.
(4) Der Kunde sichert zu, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten auf Sanktionslisten der EU, der UN oder der USA geführt werden. Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder auszusetzen, soweit Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften der Leistungserbringung entgegenstehen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die Vertragsdaten mit der Bestellbestätigung per E-Mail.
§ 4 Preise; Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungspflicht beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs, unabhängig vom Zeitpunkt des Starts der Werbekampagnen (§ 5 Abs. 9).
(2) Je nach gewählter Zahlweise (monatlich, jährlich, Software-Vorkasse oder Gesamtvorkasse) gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Konditionen. Skonti, Rabatte und Aktionsnachlässe (z. B. Promo-Codes) gelten ausschließlich für den Vergütungsanteil ohne das Mediabudget nach § 5; Promo-Codes gelten zudem, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nur für den ersten Vertragsmonat.
(3) Die monatliche Vergütung ist kalendermäßig bestimmt jeweils am ersten Tag des Leistungsmonats im Voraus fällig; der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; der Kunde sorgt für Deckung und aktuelle Zahlungsdaten. Schlägt eine Abbuchung fehl, darf die Anbieterin bis zu drei Wiederholungsversuche unternehmen; eine automatische Aktualisierung von Kartendaten durch die Zahlungsnetzwerke wird akzeptiert.
(4) Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Die Anbieterin stellt Rechnungen in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format aus.
(5) Zahlung auf Rechnung wird ausschließlich bei Gesamtvorkasse ab einer Laufzeit von 24 Monaten angeboten; das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage, die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(6) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie den Ersatz weitergehender Mahn- und Rechtsverfolgungskosten.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu. Ein eigenmächtiger Abzug behaupteter Gegenansprüche von laufenden Zahlungen ist unzulässig.
§ 5 Meta-Werbekampagnen; Mediabudget
(1) Die Anbieterin konzipiert, schaltet und optimiert für den Kunden Werbekampagnen auf den Meta-Plattformen (Facebook/Instagram). Sie setzt hierfür je Vertragsmonat ein Mediabudget von bis zu 400 € ein. Die Schaltung erfolgt über Werbekonten, Systeme, Zielseiten (Funnels/Landingpages) und Mess-Einrichtungen (z. B. Pixel) der Anbieterin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Meta wird nicht begründet.
(2) Die Anbieterin setzt das Mediabudget nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 315 BGB) so ein, wie es der Erreichung der Kampagnenziele am besten dient; der tatsächliche Mediaeinsatz kann monatlich schwanken und wird dem Kunden im Reporting ausgewiesen. In einem Vertragsmonat nicht eingesetzte Budgetanteile werden in die Folgemonate übertragen und dort vorrangig eingesetzt, längstens bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
(3) Das Mediabudget ist eine Kalkulations- und Leistungsobergrenze und kein Guthaben des Kunden. Ein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder Verrechnung nicht eingesetzter Budgetanteile besteht nicht; mit Vertragsende erlischt die Leistungspflicht für noch nicht eingesetzte Budgetanteile.
(4) Das Mediabudget ist von sämtlichen Skonti, Rabatten und Nachlässen ausgenommen. Bei Vorauszahlung (jährlich oder für die Gesamtlaufzeit) wird es in einfacher Höhe (400 € × Anzahl der vorausbezahlten Monate) berechnet. Der Kunde kann das monatliche Mediabudget erhöhen; auf den über 400 € hinausgehenden Zusatzbetrag erhebt die Anbieterin eine Servicegebühr von 5 %. Eine Absenkung oder ein Entfall des Sockelbudgets ist im Standardtarif ausgeschlossen und individuellen Vereinbarungen vorbehalten.
(5) Die Gestaltung, Auswahl und Steuerung der Werbemittel, Zielgruppen und Kampagnenstrategie obliegt allein der Anbieterin; ein Mitsprache-, Freigabe- oder Weisungsrecht des Kunden besteht nicht. Die Anbieterin darf Werbemittel jederzeit ablehnen, ändern oder stoppen, insbesondere bei drohenden Verstößen gegen Rechtsvorschriften, Meta-Richtlinien oder die Nutzungsrichtlinie (Anlage 2); beruht dies auf Umständen aus der Sphäre des Kunden, läuft die Vergütung unverändert weiter.
(6) Der Kunde garantiert die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Aussagen und Materialien über sein Unternehmen und seine Leistungen und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unzulässigen Angaben des Kunden beruhen.
(7) Der Kunde kann die Kampagnenschaltung je Vertragsjahr für insgesamt bis zu 4 Wochen pausieren; die Pause ist mindestens 2 Wochen vorher in Textform anzukündigen. Während der Pause wird kein Mediabudget eingesetzt; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Für Pausenzeiten über 4 Wochen je Vertragsjahr hinaus entfällt der auf sie entfallende Mediaeinsatz ersatzlos; die Vergütung läuft in allen Fällen unverändert weiter.
(8) Wird ein von der Anbieterin genutztes Werbekonto oder werden einzelne Anzeigen durch Meta gesperrt oder eingeschränkt, ohne dass die Anbieterin dies zu vertreten hat, ruht die Kampagnenleistung für die Dauer der Maßnahme; die übrige Leistung und die Vergütung bleiben unberührt, nicht eingesetzte Budgetanteile unterliegen Absatz 2 und 3. Die Anbieterin unterstützt im zumutbaren Rahmen bei der Aufhebung der Maßnahme.
(9) Verzögert sich der Start der Kampagnen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung beim Onboarding, fehlende Informationen oder Materialien), bleiben Vergütungspflicht und Laufzeit unberührt; die Laufzeit verschiebt sich nicht.
(10) Ein Gebiets-, Kunden- oder Branchenschutz besteht nicht, sofern er nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Die Anbieterin darf auch für andere Kunden derselben Branche und Region tätig sein. Ein entgeltlicher Gebietsschutz kann individuell vereinbart werden.
(11) Stellt Meta die für die Kampagnen wesentlichen Dienste ein oder ändert sie sich so wesentlich, dass der Anbieterin die Kampagnenleistung nicht mehr zumutbar ist, kann die Anbieterin die Kampagnenleistung mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat in Textform anpassen oder einstellen. Ab Wirksamwerden der Einstellung reduziert sich die monatliche Vergütung um das Mediabudget (400 €) sowie um einen weiteren Nachlass von 150 €; der Vertrag über die Software-Leistungen besteht im Übrigen fort. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich mit Wirkung zum Einstellungszeitpunkt kündigen; für im Voraus entrichtete Entgelte erhält er eine anteilige Gutschrift.
§ 6 Laufzeit; Kündigung; vorzeitige Beendigung
(1) Der Vertrag wird mit der im Bestellprozess gewählten Erstlaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs (Datum der Zugangs-E-Mail).
(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit ist mit gleicher Frist möglich.
(2a) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gilt für den Launch-Lifetime-Tarif (§ 7 Abs. 1a): Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform und sind an info@gravionsolutions.com (von der Anbieterin benannte Empfangsstelle; Betreff: „Kündigung") oder postalisch an die Anbieterin zu richten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde mit zwei monatlichen Vergütungen oder einem entsprechenden Betrag in Verzug ist oder wiederholt in Verzug gerät, (b) der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder seine Zahlungen einstellt – soweit gesetzlich zulässig auch bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens –, (c) der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die Nutzungsrichtlinie (Anlage 2), verstößt oder (d) der Kunde die Anbieterin nachweislich geschäftsschädigend herabsetzt und dies trotz Abmahnung fortsetzt.
(5) Kündigt die Anbieterin aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann sie als pauschalierten Schadensersatz die auf die Restlaufzeit entfallende Vergütung ohne das Mediabudget und ohne budgetbezogene Servicegebühren, abzüglich pauschal 10 % ersparter Aufwendungen, sofort fällig stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(6) Die Anbieterin kann dem Kunden nach Laufzeitende oder fehlgeschlagener Zahlung eine Kulanzfrist von bis zu 15 Kalendertagen zur Fortführung einräumen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird der Vertrag fortgesetzt, beginnt der neue Abrechnungszeitraum rückwirkend mit dem Ende des vorangegangenen.
§ 7 Preisgarantie; Preisanpassung
(1) Für die ersten 1.200 Kundenaccounts garantiert die Anbieterin den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis für 60 Monate ab Vertragsbeginn, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht („Founding-Member-Preisgarantie"). Endet das Vertragsverhältnis durch Kündigung des Kunden, erlischt die Garantie; bei einem späteren Neuabschluss gilt die dann aktuelle Preisliste. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer sind von der Garantie ausgenommen. Die Vergabe der Garantieplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Vertragsschlusses und wird von der Anbieterin dokumentiert.
(1a) Für den Launch-Lifetime-Tarif – buchbar ausschließlich für die ersten 997 Kundenaccounts; die Vergabe richtet sich nach der Reihenfolge des Vertragsschlusses und wird von der Anbieterin dokumentiert – garantiert die Anbieterin abweichend von Absatz 1 den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis ohne zeitliche Begrenzung, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Endet das Vertragsverhältnis, erlischt die Garantie endgültig; ein erneuter Abschluss des Launch-Lifetime-Tarifs ist ausgeschlossen, bei einem späteren Neuabschluss gilt die dann aktuelle Preisliste. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer sind von der Garantie ausgenommen. Bei einem Wechsel in einen anderen Tarif oder ein anderes Produkt (§ 9 Abs. 5 und 6) erlischt die Garantie; für den neuen Tarif gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Das Mediabudget nach § 5 bleibt unrabattiert.
(2) Außerhalb der Preisgarantien nach Absatz 1 und Absatz 1a darf die Anbieterin die Preise einmal je Vertragsjahr entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex anpassen (Erhöhungen wie Senkungen); die Anpassung wird 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(3) Darüber hinausgehende Preisänderungen sind – stets nur außerhalb der Preisgarantien nach Absatz 1 und Absatz 1a – frühestens zum Ende der Erstlaufzeit und im unbefristeten Vertragsteil mit Wirkung frühestens 6 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform möglich und je Anpassung auf 10 % begrenzt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu; hierauf wird er in der Ankündigung hingewiesen.
(4) Das Mediabudget nach § 5 bleibt von Preisanpassungen nach Absatz 2 unberührt.
§ 8 Bereitstellung; Verfügbarkeit; Support; Datensicherung
(1) Die Anbieterin stellt die Plattform am Übergabepunkt (Ausgang des von ihr genutzten Rechenzentrums) mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit. Von der Berechnung ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung nach Absatz 2, Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern wie Meta, Störungen der Internetverbindung des Kunden) sowie Sperrzeiten nach § 11.
(2) Geplante Wartungen erfolgen bevorzugt täglich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie im Übrigen nach Ankündigung mit mindestens 48 Stunden Vorlauf; Notfallwartungen sind jederzeit zulässig und werden unverzüglich mitgeteilt.
(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Absatz 1, erhält der Kunde auf Antrag in Textform, der innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende zu stellen ist, eine Gutschrift von 5 % der monatlichen Vergütung ohne Mediabudget je angefangene 0,5 Prozentpunkte Unterschreitung, höchstens 50 %. Die Gutschrift wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und nicht ausgezahlt; mit ihr ist die gesetzliche Minderung für den betroffenen Monat pauschalierend abgegolten. Die Rechte des Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie aus § 15 bleiben unberührt.
(4) Support wird per E-Mail an info@gravionsolutions.com montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) geleistet. Die Anbieterin reagiert in der Regel innerhalb eines Werktags; verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet. Das Onboarding erfolgt nach Vertragsschluss in Abstimmung mit dem Kunden.
(5) Die Anbieterin sichert die Plattformdaten mindestens einmal täglich; Sicherungen werden 14 Tage vorgehalten. Dem Kunden obliegt es, geschäftskritische Daten zusätzlich regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen selbst zu sichern.
§ 9 Nutzungsrechte; Nutzungsumfang; Zusatzlizenzen
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Umfang der Anlage 1 für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Die Nutzungsrechte gelten für den im Bestellprozess angegebenen Geschäftsbetrieb (eine rechtliche Einheit an einem Standort). Die Nutzung für oder durch weitere Standorte, Niederlassungen oder verbundene Unternehmen bedarf je eines eigenen Vertrags oder einer gesonderten Vereinbarung (Multi-Standort-Pakete auf Anfrage).
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Die gleichzeitige oder wechselnde Nutzung eines Nutzerzugangs durch mehrere Personen ist untersagt. Die Anbieterin darf die Einhaltung anhand von Systemdaten überprüfen und eine Übernutzung ab dem Zeitpunkt ihres Beginns zum Listenpreis nachberechnen.
(4) Zusätzliche Nutzerlizenzen können jederzeit mit Wirkung ab dem laufenden Monat hinzugebucht werden. Eine Reduzierung ist je Zusatzlizenz frühestens 4 Monate nach ihrer Buchung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
(5) Überschreitet der Kunde die für sein Paket geltenden Kapazitäten (Anlage 1), weist die Anbieterin ihn in Textform darauf hin und setzt eine Frist von 14 Tagen zur Rückführung der Nutzung oder zur Buchung eines passenden Tarifs. Führt der Kunde die Nutzung nicht zurück, gilt ab dem Folgemonat der nächstgrößere Tarif der aktuellen Preisliste; eine Rückstufung ist frühestens zum Ende der Erstlaufzeit bzw. mit der Frist des § 6 Abs. 2 möglich, im Launch-Lifetime-Tarif zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit der Frist des § 6 Abs. 2a.
(6) Ein Wechsel in ein gleich- oder höherpreisiges Produkt der plus-Familie ist jederzeit zum Monatsersten möglich; die Laufzeit läuft unverändert weiter. Ein Wechsel in ein günstigeres Produkt ist nur zum Ende der Erstlaufzeit bzw. mit der Frist des § 6 Abs. 2 möglich, im Launch-Lifetime-Tarif zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit der Frist des § 6 Abs. 2a. Für den Wechsel kann eine Umstellungspauschale nach aktueller Preisliste anfallen.
(7) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zurückzuentwickeln (vorbehaltlich §§ 69d, 69e UrhG), Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder Kennzeichnungen zu entfernen.
§ 10 Pflichten des Kunden; Nutzungsrichtlinie
(1) Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts und der Nutzungsrichtlinie (Anlage 2). Für die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten ist allein der Kunde verantwortlich; er stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter wegen solcher Inhalte auf erstes Anfordern frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Kunde hält seine Stammdaten (insbesondere Firma, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse des Administrators) aktuell und wirkt am Onboarding sowie an der Aufklärung von Störungen im erforderlichen Umfang mit.
(3) Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung seiner Zugänge informiert der Kunde die Anbieterin unverzüglich. Handlungen unter den Zugängen des Kunden werden ihm zugerechnet, soweit er den Missbrauch zu vertreten oder die unverzügliche Meldung unterlassen hat.
(4) Setzt der Kunde Schnittstellen (APIs, Webhooks) oder Systemzugänge ein, obliegt ihm deren sichere Konfiguration und die regelmäßige Kontrolle der vergebenen Berechtigungen.
(5) Hinweise auf Missbrauch der Plattform können an abuse@gravionsolutions.com gemeldet werden; das Verfahren regelt die Nutzungsrichtlinie.
§ 11 Sperrung
(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den weiteren Einsatz von Mediabudget (§ 5) mit sofortiger Wirkung auszusetzen; sie informiert den Kunden hierüber unverzüglich in Textform.
(2) Die Anbieterin darf den Zugang zur Plattform und die weiteren Leistungen vorübergehend sperren, wenn (a) der Kunde mit mindestens einer monatlichen Vergütung in Verzug ist, (b) die Sperre zuvor in Textform unter Setzung einer Zahlungsfrist von mindestens 7 Kalendertagen angedroht wurde und (c) die Frist fruchtlos abgelaufen ist. Vom Kunden substantiiert bestrittene Forderungen bleiben bei der Berechnung des Rückstands außer Betracht.
(3) Bei Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie (Anlage 2) darf die Anbieterin nach erfolgloser Abmahnung mit einer Frist von 3 Kalendertagen sperren. Ohne vorherige Abmahnung darf sie sperren, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist (insbesondere Versand von Spam, Verbreitung von Schadsoftware, Angriffe auf die Plattform, offensichtliche Rechtsverletzungen); der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und die Sperre nach Wegfall des Grundes aufgehoben.
(4) Während einer Sperre erhält der Kunde auf Anforderung Zugriff auf seine gespeicherten Daten (Export in einem gängigen Format). Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt seine Vergütungspflicht von der Sperre unberührt; die Laufzeit verschiebt sich nicht.
(5) Die Anbieterin hebt die Sperre unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Wegfall des Sperrgrundes auf. Für die Aufhebung einer vom Kunden zu vertretenden Sperre fällt eine Reaktivierungspauschale von 65 € an; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 12 Datenschutz; Auftragsverarbeitung; besondere Datenkategorien
(1) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag der Anbieterin (AVV) in seiner jeweils aktuellen Fassung; er ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in Datenschutzfragen vor.
(2) Die Anbieterin setzt Unterauftragsverarbeiter ein; die aktuelle Liste ist unter gravionsolutions.com/subunternehmer.html abrufbar. Neue Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 30 Tage vor ihrem Einsatz angekündigt. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kann die Anbieterin dem Widerspruch nicht mit zumutbaren Mitteln abhelfen, steht dem Kunden als einzige Folge ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Leistung mit anteiliger Gutschrift zu; ein Anspruch auf Fortführung der bisherigen Infrastruktur besteht nicht.
(3) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) sowie von Daten, die einem Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) unterliegen, ist ausschließlich im Produkt versicherung+ und nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Kunde sichert zu, dass für jede betroffene Person eine tragfähige Rechtsgrundlage – insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung – vorliegt, dass die Offenbarung gegenüber der Anbieterin und ihren Unterauftragsverarbeitern befugt im Sinne des § 203 StGB erfolgt und dass er solche Daten nur in die dafür vorgesehenen Bereiche einträgt. Der Kunde stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherungen beruhen. In den Produkten handwerk+ und immobilien+ ist die Verarbeitung solcher Daten untersagt.
(4) Die Anbieterin darf Daten in anonymisierter und aggregierter Form ohne Personenbezug für Statistik, Benchmarks und Produktverbesserung nutzen.
§ 13 Daten und Arbeitsergebnisse bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsende in Textform verlangen, dass ihm die von ihm in der Plattform gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV) bereitgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist löscht die Anbieterin die Daten innerhalb von 90 Tagen einschließlich der Sicherungskopien; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Auf Anfrage bestätigt die Anbieterin die Löschung in Textform.
(2) Werbekonten, Kampagnenstrukturen, Anzeigen und Werbemittel, Zielseiten (Funnels/Landingpages), Mess-Einrichtungen (Pixel), Zielgruppen sowie Auswertungen und Kampagnen-Know-how sind und bleiben ausschließlich der Anbieterin zugeordnet; ein Herausgabe-, Übertragungs- oder Weiterbenutzungsanspruch des Kunden besteht weder während der Laufzeit noch nach Vertragsende. Vom Kunden bereitgestellte personenbezogene Daten (z. B. Kundenlisten) werden nach Maßgabe des AVV gelöscht.
(3) Jede Nutzung der Plattform nach Vertragsende ist untersagt; § 16 Abs. 2 findet Anwendung.
§ 14 Gewährleistung
(1) Für die Überlassung der Plattform gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung an. Der Anbieterin ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (in der Regel mindestens 14 Tage) zu geben; erst nach erfolglosem Fristablauf kann der Kunde mindern. Eine außerordentliche Kündigung wegen Mängeln setzt einen wesentlichen, trotz Fristsetzung nicht behobenen Mangel voraus.
(3) Für Beta-Funktionen nach § 2 Abs. 4 wird keine Gewährleistung übernommen; § 15 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang übernommener Garantien.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin in den Fällen des Absatzes 2 nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 5) entstanden wäre.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
§ 16 Vertragsstrafen
(1) Gibt der Kunde Zugangsdaten schuldhaft an unberechtigte Dritte weiter, verwirkt er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von der Anbieterin nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe (§ 315 BGB) von bis zu 20.000 €, mindestens jedoch in Höhe von drei monatlichen Software-Vergütungen.
(2) Nutzt der Kunde die Plattform nach Vertragsende schuldhaft weiter, schuldet er für jeden angefangenen Monat der Weiternutzung eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der zuletzt vereinbarten monatlichen Software-Vergütung, insgesamt höchstens das Zwölffache.
(3) Die Summe aller nach diesem Vertrag verwirkten Vertragsstrafen ist auf 40.000 €, höchstens jedoch auf die für 12 Monate geschuldete Gesamtvergütung begrenzt. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bemessungsgrundlage ist stets die Vergütung ohne das Mediabudget.
§ 17 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegen die Anbieterin verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie aus übernommenen Garantien; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle sowie nicht von der Anbieterin zu vertretende Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten und Plattformen – befreien die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses von den betroffenen Leistungspflichten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
(2) Dauert das Ereignis ununterbrochen länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung mit Wirkung zum Monatsende kündigen; für im Voraus entrichtete Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift.
§ 19 Vertraulichkeit; Referenznennung; Feedback
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
(2) Die Anbieterin darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz auf ihren Websites und in Präsentationen nennen; der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen, woraufhin die Nennung binnen 14 Tagen aus eigenen Kanälen entfernt wird (keine Pflicht zum Rückruf bereits gedruckter Materialien). Fallstudien mit konkreten Geschäftszahlen bedürfen der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform; Darstellungen mit Fotos identifizierbarer Personen zusätzlich deren Einwilligung.
(3) Teilt der Kunde der Anbieterin Ideen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge mit („Feedback"), räumt er ihr daran ein unentgeltliches, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht ein. Die Anbieterin darf Feedback nach freiem Ermessen verwenden und umsetzen; Ansprüche des Kunden auf Vergütung, Nennung oder Umsetzung bestehen nicht. Feedback gilt nicht als vertrauliche Information.
§ 20 Änderungen dieser AGB
(1) Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Funktions- oder Leistungsänderungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt; Leistung und Entgelt können über diesen Weg nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden (hierfür gelten § 2 Abs. 3 und § 7).
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann die Anbieterin den Vertrag mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen.
(3) Frühere Fassungen dieser AGB stellt die Anbieterin dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Anbieterin.
(2) Die Anbieterin darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge auf Dritte übertragen. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Vor Erhebung einer Klage – ausgenommen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und die Geltendmachung unbestrittener Forderungen – bemühen sich die Parteien 30 Tage lang um eine einvernehmliche Lösung auf Geschäftsleitungsebene.
(4) Rechtserhebliche Mitteilungen der Anbieterin (insbesondere Ankündigungen nach § 7 und § 20, Abmahnungen, Sperrandrohungen und Kündigungen) erfolgen in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Verletzt der Kunde seine Pflicht zur Aktualisierung dieser Adresse (§ 10 Abs. 2), gilt eine nachweisbar abgesandte Mitteilung am auf die Absendung folgenden Werktag als zugegangen.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt nicht für Individualabreden im Sinne des § 305b BGB. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
1. Plattform-Funktionsumfang (je nach Produkt handwerk+, immobilien+ oder versicherung+): CRM mit Kontakt- und Betriebsverwaltung, Kanban-Vertriebspipeline, Terminkalender mit Buchungsseite, Kundenportal mit Unterlagen-Cockpit, Dokumentenverwaltung, Automatisierungen, Aufgaben und Wiedervorlagen, Vertriebsstruktur-/Downline-Ansicht, integrierte Akademie. Maßgeblich ist der Funktionsstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; § 2 Abs. 3 der AGB bleibt unberührt.
2. Kapazitäten je Kundenaccount: bis zu 9.999 Nutzerlizenzen und bis zu 500.000 Mandanten-/Kontaktdatensätze.
3. Speicherplatz und Systemlast: Nutzung im branchenüblichen Umfang (Fair Use). Bei exzessiver, das branchenübliche Maß erheblich übersteigender Beanspruchung von Speicher oder Systemressourcen kann die Anbieterin nach Hinweis mit angemessener Frist Mehrspeicher gemäß Preisliste berechnen oder die weitere Mehrbeanspruchung technisch begrenzen.
4. Marketing-Leistung: Konzeption, Schaltung und Optimierung von Meta-Werbekampagnen über Systeme der Anbieterin mit einem Mediabudget von bis zu 400 € je Vertragsmonat (Einzelheiten: § 5 der AGB).
5. Support: E-Mail-Support montags bis freitags 9:00–17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen), Reaktion in der Regel innerhalb eines Werktags.
6. Verfügbarkeit: 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Einzelheiten: § 8 der AGB).
7. Datensicherung: mindestens täglich, Vorhaltung 14 Tage (Einzelheiten: § 8 Abs. 5 der AGB).
8. Zusatzlizenzen und Zusatzleistungen (z. B. Umstellungspauschalen, Gebietsschutz, Multi-Standort-Pakete) gemäß jeweils aktueller Preisliste bzw. individueller Vereinbarung.
Anlage 2: Nutzungsrichtlinie
1. Verboten ist jede Nutzung der Plattform und der Marketing-Leistungen für oder im Zusammenhang mit:
- dem Versand unverlangter Werbung (Spam) sowie der Verwendung gekaufter, gemieteter oder sonst ohne tragfähige Rechtsgrundlage beschaffter Adress- und Kontaktlisten;
- rechtswidrigen Inhalten jeder Art, insbesondere der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter;
- der Verbreitung von Schadsoftware, Angriffen auf die Plattform oder Dritte, der Umgehung von Sicherheitsmechanismen sowie Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin in Textform;
- automatisierten Massenzugriffen, Scraping, übermäßiger Schnittstellenlast sowie Massenexporten außerhalb der bereitgestellten Exportfunktionen;
- verfassungsfeindlichen Symbolen und Inhalten, Volksverhetzung sowie der Verherrlichung von Gewalt;
- Schneeball- und Multi-Level-Marketing-Systemen, Glücksspiel- und Wettangeboten sowie pornografischen Angeboten;
- Irreführung über die eigene Identität oder das eigene Geschäft sowie dem Handeln für nicht in den Vertrag einbezogene Dritte.
2. Hinweise auf Verstöße können an abuse@gravionsolutions.com gemeldet werden. Die Anbieterin prüft Meldungen in angemessener Zeit und ergreift erforderliche Maßnahmen (§ 11, § 6 Abs. 4 der AGB).
3. Bei Verstößen gelten § 11 (Sperrung), § 6 Abs. 4 und 5 (Kündigung, pauschalierter Schadensersatz) sowie § 16 (Vertragsstrafen) der AGB.
Stand: 7. August 2026